nr. 35: Gesundheit und Politik

Kosten und Zugang zur Gesundheitsversorgung könnten durch öffentliche Maßnahmen beeinflusst werden. Aber man sollte nicht erwarten, dass nur solche (politische) Maßnahmen (dass Politik also) eine Verbesserung – eine entscheidende Verbesserung – allgemeiner Gesundheit nach sich zögen.
Eine solche Verbesserung wir wahrscheinlich nicht das Ergebnis der Fortschritte in medizinischen Kenntnissen als eher das der Veränderung menschlichen Verhaltens sein. Durch die Veränderung von Einrichtungen und Schaffung neuer Programme können wir die medizinische Versorgung besser erreichbar machen und wirksamer verteilen.
Auszug aus dem Editorial
 

 

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nr. 34: Recht und Politik

Recht und Politik stehen zueinander in einer vielfältigen Wechselbeziehung. Die Politik macht das Recht; das Recht bildet seinerseits auch den Organisationsrahmen für große Teile des politischen Geschehens im Land. Auf diesen einfachsten Nenner gebracht zeigt sich bereits, dass die beiden Begriffe Recht und Politik sich von vornherein nicht dafür eignen, in irgendein Über- und Unterordnungsschema eingepasst zu werden.
Auszug aus dem Editorial

 

 

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nr. 33: Wohin sind wir beraten?

Um die Leitbilder für eine neue Agrarpolitik besser sichtbar machen und damit dem Thema besser gerecht werden zu können, muss man zwei Dinge tun: 1. Den Hintergrund ausleuchten, vor dem sich die „neue Agrarpolitik“ entwickeln soll, und 2. Die Wissenschaft befragen, welchen Fortschritt sie kommen sieht. Es wäre eine Illusion zu glauben, die Forschungsergebnisse würden versiegelt im Panzerschrank liegen bleiben und niemand würde danach greifen.
Zwischen diesen beiden Erscheinungsbildern, dem historisch-realistischen (wie war es gestern?) und dem in der Zukunft liegenden visionären (was wird übermorgen sein?) liegt das Morgen der Agrarpolitik.
Auszug aus „Leitbilder für eine neue Agrarpolitik“ von Alois Puntigam

 

 

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nr. 31: Menschenrechte

Die Rechte und Pflichten der Menschen wurden in zahlreichen Deklarationen und Erklärungen interpretiert. Auf einige wird auch in diesem „Menschenrechts politicum“ eingegangen. Angesichts der Tatsache, dass jahrhundertelang die grundlegendsten Menschrechte verletzt wurden, hat man bisher verständlicherweise die Rechte stärker als die Pflichten betont.
Die Präambel der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ (AEMR) macht darauf aufmerksam, dass „jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich die Erklärung stets vergegenwärtigen und sich bemühen… die Achtung dieser Rechte und Freiheiten zu fördern…“
Auszug aus dem Editorial
 

 

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nr. 30: Mythos – Cogito, ergo…?

Die sich modernisierende Gesellschaft ist eine der „Entzauberung“, eine Gesellschaft, die sich der Auslöschung alles Mythischen, Magischen, Metaphysischen widmet. Aber mitten in dieser sich säkularisierenden und rationalisierenden Gesellschaft werden neuerdings Beschwörungen einer vermeintlich irrelevant gewordenen Hinterlassenschaft massenwirksam; eine Vernunftkritik gewinnt an Resonanz, die an allen Ecken und von allen Seiten das Erbe der Aufklärung attackiert: aus wissenschaftstheoretischer und aus naturwissenschaftlicher, aus ethnologisch-historischer und aus kulturphilosophischer Sicht.
Das „Unbehagen in der Modernität“ äußert sich in einem Unbehagen an Technik, Wissenschaft, Vernunft; aufgeboten werden dagegen mit aller Leidenschaft die irrationalen Bestände des menschlichen Daseins – Liebe und Gefühl, Intuition und Einfühlung, Spontanität und Kreativität, Mythos und Glauben, Spiritualität und Metaphysik.
Auszug aus dem Editorial
 

 

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nr. 29: Das Schweizer Modell

In den österreichischen Reformdiskussionen der letzten Monate spielte der argumentative Hinweis auf das „Schweizer Modell“ stets eine große Rolle. Darin liegt bereits die implizite Antwort auf die Frage, ob das Schweizer politische System fruchtbares Vergleichs- und Modellmaterial für andere Länder abgeben kann, oder ob die Schweiz ein unvergleichbarerer „Sonderfall“ ist.
Es lässt sich demnach mit guten Gründen sagen, dass die politische Kultur und die politischen Institutionen der Schweiz die österreichischen und gerade auch die steirischen Reformansätze zu inspirieren vermochten, Die Schweizer Erfahrungen tun dies als sichtschärfendes Kontrastmittel auch dort, wo Österreich andere Wege geht.
Auszug aus dem Editorial
 

 

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nr. 28: Neue Aufgaben der Sozialpolitik

„Es ist für den Menschen ein beglückendes Gefühl, etwas durch eigene Anstrengungen bewerkstelligt zu haben, statt in Dankbarkeit gegenüber dem zuteilenden Staat gehalten zu werden!
Schließlich bedeuten Anforderungen an die eigenen Leistungen in umfassendem Sinne ein wichtiges Lebensmotiv. Hinzu kommt noch, dass der Mensch, als soziales Wesen, den Erfolg seiner materiellen und geistigen Leistungen mit anderen teilen will. So ist wohl auch der Wert Wert sozialer Dienste für den Gebenden nicht geringer als für den Empfänger. Auch sollten soziale Rechte und Ansprüche keine Almosen werden, da es darum geht, die Freiheit und die damit verbundene Eigenverantwortung von einer zunehmenden staatlichen Abhängigkeit zu bewahren. Im Gegenteil, der Staat sollte die freien und privaten Kräfte wecken, ihre Tätigkeiten unterstützen und sie vor unzumutbaren Nachteilen bewahren.
Auszug aus dem Editorial

 

 

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nr. 27: Agrarüberschüsse: importiert oder hausgemacht?

Die Landwirtschaft, traditionelles Kernstück jeder Wirtschafsstruktur, ringt um ihre Selbstverständnis in einer modernen Industriegesellschaft. Der Heimat, dem Boden, der Natur verhaftet – und doch von der Entwicklung der Gesellschaft in Anpassungszwänge getrieben, zur Flexibilität verpflichtet, zum Teil zu industriellen Fertigungsmetoden gedrängt. Die entscheiden wirtschaftliche Frage freilich lautet: Lassen wir die Marktprozesse unbekümmert walten, oder schaffen wir einen „geschützten Sektor“, der von übrigen Bürgern für seine speziellen Leistungen – Landschaftspflege, Autonomie der Nahrungsmittelversorgung, Bewahrung lebendiger Regionen – gesondert bezahlt wird. Anders formuliert: Wie halten wir es mit den Agrarüberschüssen?
Auszug aus dem Editorial

 

 

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nr. 26: Die Zukunft der Gewerkschaften

Vor einiger Zeit wurden erstsemestrige Studenten mit einem Fragebogen konfrontiert, wobei die erste Frage lautete: Wie beurteilen Sie die österreichische Sozialpartnerschaft? Die Antworten fielen überaus positiv aus – die Sozialpartnerschaft wurde fast überschwänglich gelobt, mit einem Wort: Sie wäre etwas ganz Wunderbares. Es war keine Boshaftigkeit, sondern reine Wissbegierde, dass sich auf diesem Fragebogen noch viele weitere Fragen befanden, wie z.B.: Wer sind überhaupt die österreichischen Sozialpartner? Wie Funktioniert das Zusammenspiel der Sozialpartner? Was können sie überhaupt regeln? Welchen Rechtsstatus hat die Sozialpartnerschaft?
Auszug aus „Gewerkschaften und Sozialpartnerschaft in Österreich“ von Gerald Schöpfer

 

 

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nr. 25: Frauen und Politik

In Österreich sind über die Hälfte der Wahlberechtigten und über 40% der Erwerbstätigen Frauen. Bemerkenswert ist jedoch, dass 46% männliche Wahlberechtigte 88% männliche Volksvertreter berufen, während 54% weibliche Wahlberechtigte von 12% weiblichen Nationalrats- und Bundestagsabgeordneten repräsentiert werden. Seit den Nationalratswahlen im April 1983 gibt es im österreichischen Parlament 10,8% weibliche Nationalräte und 16% weibliche Mandatare im Bundesrat. Insgesamt beträgt der Anteil der Frauen unter den Parlamentariern nunmehr 12%, womit er sich seit 1919 nicht einmal verdoppelt hat.
Auszug aus „Frauen und Politik in Zahlen“ von Rosemarie Rutrecht
 

 

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