nr. 23: Landesverteidigung

Es gibt Güter „welche die göttliche Friedensordnung unbedingt zu achten und zu gewährleisten verpflichtet“, Güter, deren Verletzung durch einen angreifenden Staat „ein Anschlag auf die Majestät Gottes“ ist. Dies Güter sind “ von solcher Wichtigkeit für das menschliche Zusammenleben, dass ihre Verteidigung gegen den ungerechten Angriff zweifellos vollkommen gerechtfertigt ist“. Es handelt sich hier nicht um Güter irgendwelcher Art, etwas um territoriale Ansprüche, sonder um die höchsten Lebensgüter eines Volkes: das Recht auf Leben, Gerechtigkeit, Gewissens- und Religionsfreiheit und dergleichen.

 

(Auszug aus dem Editorial)